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Welche Abfallarten der Containerdienst entsorgen kann

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Auf den Baustellen, aber auch auf dem nicht bebauten Grund entstehen Abfälle, für die es zu wenig Platz in der Mülltonne gibt oder in einem Container zu entsorgen sind, welche dann von einem Containerdienst, wie der Schmidt Containerdienst GmbH, abgeholt werden. Dabei geht es zum Beispiel um Bauschutt, Baumischabfall und Gartenabfälle.

Bauschutt
Die mineralischen Restmaterialien, welche beim Straßenbau, bei Renovierung, Neu- und Ausbau oder Abriss von Gebäuden sowie beim Straßenbau anfallen, werden als Bauschutt bezeichnet. Dazu gehört alle in Garten und Haus verarbeiteten Natursteine, Straßenaufbruch in kleinen Teilen, Dachziegel, zerkleinertes Mauerwerk aus Beton oder Ziegelsteinen, einschließlich Putzreste oder Mörtel und Sand. In den Bauschuttcontainer dürfen jedoch nicht Bodenfliesen, Küchen- und Badkacheln, Toilettenschüsseln, keramische Waschbecken und Gasbeton beseitigt werden.

Baumischabfall
Unter Baumischabfall versteht man ein Abfallgemisch, das bei Baumaßnahmen entsteht und aus nicht mineralischen oder mineralischen Stoffen bestehen kann. Es ist möglich, dass der Containerdienst nach Beauftragung einen für diese Abfallart vorgesehenen Container bereitstellt, in dem man Kabel, Kabelreste, Gummi, Plastikrohre, Papier, Pappe, Verpackungen, Holzabschnitte, Holzreste, Sägespäne, Strohmatten, Isolier- und Dämmstoffe, Paletten, Teppichreste, Eimer, Kunststoffe, Kunststofffolien, Plastikrohre, Gipsplatten, Rigipsplatten, Gipsreste, Fensterrahmen und Türen mit Glasresten, alte Heizkörper, Moniereisen, Träger und Schrott hineinwirft. Allerdings dürfen in den Abfallbehälter keine Flüssigkeiten gegeben werden, sondern lediglich Feststoffe. Die Abfälle, welche mit umweltschädlichen Stoffen belastet sind, sollten auch auf keinen Fall mit dem restlichen Baumischabfall vermengt werden. Hierzu zählen Asbest, Dachpappe, Farben, Lacke, Batterien, Glaswolle, Mauerwerk, Gummireifen, Klebereste, Lösungsmittel, Beton, Ölradiatoren, Fliesen, Steine und teerhaltige Baustoffe.

Gartenabfälle
Auch bei dem kleinsten Garten gibt es irgendwann Gartenabfälle. Umso größer allerdings dieser ist, desto mehr Abfälle entstehen über das gesamte Jahr. Selbst im Gartenlandschaftsbau fallen hohe Mengen an Grünschnitt und Gartenabfällen an, welche fachgerecht zu entsorgen sind. Vor allem dann, wenn man den Garten mal richtig in Ordnung bringt, gibt es sehr viel Laub, Pflanzenreste und weitere Abfälle, die allerdings nicht mehr in die Mülltonne hineinpassen, sondern in einem Container Platz finden. Allerdings darf man darin keine Speisereste, Verpackungsmaterial, Windeln, behandeltes Holz wie Gartenzäune oder Möbel, Gartenzubehör aus Metall oder Plastik, Erde und Sand hineingeben.

Unbehandeltes Holz
Bei nicht behandeltem Holz wird zwischen den Kategorien A I, A II und A III unterschieden. Unter A I versteht man Altholz in naturbelassenem Zustand. Hier geht es um Paletten aus Vollholz, wie etwa Industrieplatten, Europaletten, Verschläge, Transportbehälter, Gemüse- und Obstkisten sowie ähnliche Vollholzumverpackungen, Kabeltrommeln, Möbel und Verschnitt aus naturbelassenem Vollholz. Zur Kategorie A II werden Verpackungsholz, und Holzwerkstoffe ohne schädliche Verunreinigungen, wie beispielsweise Paletten, Möbel mit Holzfurnieren, Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Spanplatten, Dielen, Bauholz und Möbel, die nicht mit einer Halogen-organischen Verbindung beschichtet sind, gezählt. Als Letztes folgt die Rubrik A III, zu welcher Möbel mit halogenorganischen Verbindungen bei der Beschichtung, Altholz aus dem Sperrmüll und Paletten mit Verbundmaterial gehören. In einem bestellten Großbehälter vom Containerdienst dürfen die Abfälle A I bis A III geladen werden.


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